Verein „Fraktion Christliche Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen – Österreichische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien“
Die FCG-ÖAAB AK-Fraktion wird aus Kammerräten und Kammerrätinnen der FCG und des ÖAAB gebildet. Gemeinsam übernehmen wir unter der Leitung des Fraktionsvorsitzenden KR Friedrich Pöltl die Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber Politik und Wirtschaft. Wir reden bei der Gesetzgebung mit und leisten innerhalb der Arbeiterkammer für Arbeiter und Angestellte für Wien und der Bundesarbeiterkammer Grundlagenforschung.
In den Fraktionsvollversammlungen erarbeiten die Kammerräte und Kammerrätinnen und AK-Fachleute christlich-soziale Arbeitnehmervertretung. Diese Themen werden dann in Form von Anträgen und Resolutionen anschließend in den AK-Vollversammlungen abgestimmt und gegebenenfalls Ausschüssen zugewiesen und in diesen weiterbearbeitet.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht. Er verfügt über die finanziellen Mittel des Vereins, koordiniert die Fraktionsarbeit und bereitet die Sitzungen des Vereinsvorstandes vor.
Der Vorstand der AK kann aus dem Kreis der Kammerräte und Kammerrätinnen Ausschüsse zur Vorberatung von Verhandlungsgegenständen und Berichterstattung an den Vorstand einsetzen. Er kann diese Ausschüsse mit der selbstständigen Behandlung bestimmter Aufgaben betrauen, z.B. mit der Beschlussfassung über Stellungnahmen und Gutachten zu Gesetzen und Verordnungsentwürfen. In diesen Fällen müssen die betreffenden Ausschüsse entsprechend dem Verhältnis der Fraktionen im Vorstand zusammengesetzt sein. Es können auch weitere Kammerräte und Kammerrätinnen in einen Ausschuss mit beratender Stimme kooptiert werden, ebenso wie Kammerbedienstete vom Ausschussvorsitz mit beratender Stimme beigezogen werden können.
Ausschüsse haben eine wichtige Funktion in der Zusammenarbeit zwischen der Selbstverwaltung und dem Büro der Arbeiterkammer und stellen ein wichtiges Instrument des internen Interessenausgleiches und damit ein unerlässliches Bindeglied zwischen der AK selbst, den Gewerkschaften und den anderen Herkunftsorganisationen der Kammerräte und Kammerrätinnen dar.
Sie unterscheiden sich von den Vorstandsausschüssen (Bauten, Digitalisierung und Förderung von Schülern/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen) dadurch, dass diese Ausschüsse nicht nur aus Vorstandsmitgliedern, sondern auch aus anderen Kammerräten und Kammerrätinnen bestehen können. Der Vorstand kann diesen Ausschüssen selbstständige Entscheidungskompetenz bei der Beschlussfassung über Gesetzes- und Verordnungsentwürfe zuerkennen. Dies entspricht der Praxis in den meisten Arbeiterkammern, weil in der Regel eine Fülle von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zu begutachten ist. Der Vorstand hat aber die Möglichkeit, jederzeit die Begutachtung einzelner Gesetzes- bzw. Verordnungsentwürfe an sich zu ziehen.
01 Arbeit und Arbeitsmarkt
02 Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes
03 Soziale Sicherheit und gesellschaftlicher Zusammenhalt
04 Frauen- und Gleichstellungspolitik
05 Wirtschafts- und Finanzpolitik
06 EU und Internationales
07 Jugend, Bildung und Kultur
08 Kommunal-, Regionalpolitik und Tourismus
09 Konsumentenschutz und Konsumentenpolitik
10 Rechtsschutz und Rechtsberatung
11 Klima, Umwelt und Energie
12 Verkehr
Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte die Mitglieder des Kontrollausschusses, wobei dieser aus 15 Mitglieder besteht und jede Fraktion zumindest einen Sitz haben muss. Die verbleibenden Sitze sind auf die Fraktionen nach dem Verhältnis ihrer Größe zu verteilen.
Mitglieder im Kontrollausschuss der AK Wien:
Die Vollversammlung kann zur Behandlung von Petitionen einen Ausschuss einrichten, in dem die Fraktionen nach ihrer Größe vertreten sein müssen.
Der Vorstand kann die Durchführung bestimmter Aufgaben Vorstandsausschüssen übertragen. Jede im Vorstand vertretene Fraktion ist berechtigt, zumindest einen Vertreter/eine Vertreterin in solche Ausschüsse zu entsenden.
„Die Kammer für Arbeiter und Angestellte ist berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung.
Die Vollversammlung tagt zwei Mal pro Jahr und beschließt Budgetvoranschlag, Rechnungsabschluss und die AK-Geschäftsordnung. Außerdem wählen die Kammerräte und Kammerrätinnen den AK Präsidenten/die AK Präsidentin, die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen sowie die weiteren Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Kontrollausschusses.
Der Vorstand der AK Wien wurde bei der konstituierenden Vollversammlung am 28.05.2024 gewählt. Er besteht aus den 5 Präsidiumsmitgliedern und weiteren 14 Kammerräten und Kammerrätinnen (10 Mitglieder der FSG, 1 Mitglied der FCG-ÖAAB, 1 Mitglied der FA-FPÖ, 1 Mitglied der AUGE-UG und 1 Mitglied der GA).
Das Parlament der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besteht in Wien aus 180 Kammerräten und Kammerrätinnen und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Diese Kammerräte und Kammerrätinnen geben vor, wofür sich die Arbeiterkammer besonders einsetzen soll – durch Abstimmungen in der Vollversammlung. Die AK Mitglieder bestimmen über die AK Wahlen den politischen Kurs ihrer Interessenvertretung. Die AK ist ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet.
Die Vollversammlung tagt zwei Mal pro Jahr und beschließt Budgetvoranschlag, Rechnungsabschluss und die AK-Geschäftsordnung. Außerdem wählen die Kammerräte und Kammerrätinnen den AK Präsidenten/die AK Präsidentin, die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen sowie die weiteren Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Kontrollausschusses.
Der Vorstand der AK Wien wurde bei der konstituierenden Vollversammlung am 28.05.2024 gewählt. Er besteht aus den 5 Präsidiumsmitgliedern und weiteren 14 Kammerräten und Kammerrätinnen (10 Mitglieder der FSG, 1 Mitglied der FCG-ÖAAB, 1 Mitglied der FA-FPÖ, 1 Mitglied der AUGE-UG und 1 Mitglied der GA).
Das Parlament der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besteht in Wien aus 180 Kammerräten und Kammerrätinnen und wird alle fünf Jahre neu gewählt. Diese Kammerräte und Kammerrätinnen geben vor, wofür sich die Arbeiterkammer besonders einsetzen soll – durch Abstimmungen in der Vollversammlung. Die AK Mitglieder bestimmen über die AK Wahlen den politischen Kurs ihrer Interessenvertretung. Die AK ist ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet.
Die Vollversammlung tagt zwei Mal pro Jahr und beschließt Budgetvoranschlag, Rechnungsabschluss und die AK-Geschäftsordnung. Außerdem wählen die Kammerräte und Kammerrätinnen den AK Präsidenten/die AK Präsidentin, die Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen sowie die weiteren Vorstandsmitglieder und die Mitglieder des Kontrollausschusses.
Zu den Aufgaben der Vollversammlung zählt die Beschlussfassung von Budgetvoranschlag und Rechnungsabschluss. Eine besonders wichtige Aufgabe der Vollversammlung ist die Beschlussfassung der Anträge, die die Fraktionen bzw. wahlwerbenden Gruppen einbringen. Damit wird der politische Grundsatz festgelegt. Der Vollversammlung wird in der nächstfolgenden Sitzung über die weitere Behandlung der zugewiesenen Anträge im Vorstand bzw. in den Ausschüssen berichtet, ebenso darüber, welche Maßnahmen getroffen wurden, um von der Vollversammlung angenommene Anträge umzusetzen.
Die Bundesarbeitskammer (BAK) ist die Dachorganisation der neun Arbeiterkammern in den Bundesländern.
Die Bundesarbeitskammer befasst sich mit Angelegenheiten, die das gesamte Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer betreffen. Sie nimmt ihre interessenpolitische Aufgabe unter anderem gegenüber Parlament und Ministerien wahr. Zuvor werden die Stellungnahmen der einzelnen Länderkammern eingeholt und ein gemeinschaftliches Vorgehen festgelegt.
Die Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer werden von der AK Wien besorgt. Der Direktor/die Direktorin der AK Wien ist gleichzeitig Leiter/Leiterin des BAK-Büros, seine/ihre Bestellung muss daher vom BAK-Vorstand genehmigt werden.
Zurück zur Übersicht