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Die NEOS geben Tipp für „korrekte“ Kündigungen!

Fitz Pöltl (FCG-ÖAAB). „Mein Tipp zur AK-Wahl ist, die NEOS-Kandidaten am Wahlzettel zu meiden!“

Das Wählen per Briefwahl ist ganz einfach.

Das Wählen per Briefwahl geht ganz einfach. Und natürlich bleibt geheim, wen du gewählt hast.

FCG bei der Jugend erfolgreich

Fritz Pöltl (FCG-ÖAAB): „Gratulation an das neue Team, das vier von fünf Mandaten erringen konnte!“

Wien Energie zahlt den Kunden Zinsen nicht aus

Wien Energie zahlt Guthaben ohne Zinsen zurück

Fritz Pöltl (FCG-ÖAAB): „SPÖ und NEOS haben in der Stadtregierung versagt und die FSG der Arbeiterkammer hat zugeschaut!“

AK-Klage gegen Energiekonzern als Vorbild?

Fritz Pöltl (FCG-ÖAAB): „In Wien gab es, statt einer AK-Klage und Preissenkungen nur einen dritten Versorgungsposten.“

Die FCG-ÖAAB AK-Fraktion informiert!


Probezeit – Ihre Rechte

Wer ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, muss meist eine Probezeit absolvieren. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins aufgelöst werden. Es muss auch kein Grund für die Auflösung angegeben werden.

Wer die Probezeit festlegt
Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in können die Probezeit miteinander vereinbaren. Oft ist auch die Probezeit in dem zur Anwendung kommenden Kollektivvertrag festgelegt.

Wie lange die Probezeit dauert
Die Probezeit von Arbeitnehmer:innen darf höchstens einen Monat betragen. Es gibt Kollektivverträge, die eine kürzere Probezeit vorsehen. In diesem Fall kann diese auch nicht durch Einzelvereinbarung verlängert werden. Der Kollektivvertrag muss im Betrieb an einem für Sie zugänglichen Ort aufliegen.

Lösung während der Probezeit
Wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit gelöst wird, endet es mit dem Zugang der Erklärung. Die Auflösungserklärung muss dem Vertragspartner spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen. Ein Sonntag als letzter Tag verlängert die Frist nicht! Bei Beginn des Dienstverhältnisses am Monatsersten dauert die einmonatige Probezeit nur diesen Monat, zum Beispiel vom 1. April bis zum 30. April.

Welches Entgelt in der Probezeit zusteht
Ihnen steht das vereinbarte Entgelt und die Urlaubsersatzleistung bis zum Zeitpunkt der Lösung zu. Was Sonderzahlungen betrifft: Hier sind die Bestimmungen im Kollektivvertrag wesentlich. Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während eines Krankenstandes in der Probezeit beendet, so muss das Entgelt nicht über den Zeitpunkt der Beendigung hinaus bezahlt werden, auch wenn Sie länger krank sind.

Das tägliche Pendlerlotto

FCG-ÖAAB-Kritik: „Fährt mein Zug oder fährt er nicht? Das ÖBB-Management ist gefordert!“

FCG-ÖAAB-Auftaktveranstaltung zur Wiener AK-Wahl

Fritz Pöltl (FCG-ÖAAB): „Wir haben die besseren Ideen für den neuen Weg in der Arbeiterkammer Wien!“

Ungerechte Abgabe für Zweitwohnsitz

Fritz Pöltl (FCG-ÖAAB): „Statt 5 Millionen wegen Leerständen werden nun bis zu 137,5 Millionen Euro den Pendlerinnen und Pendlern aus den Taschen gezogen!“