Arbeitnehmer:innen, die in Wien arbeiten und in Wien oder Niederösterreich ihren Hauptwohnsitz haben, können eine Hochwasserhilfe beantragen.
Der Antrag muss persönlich bis spätestens 30. Dezember 2024 in einer der AK-NÖ Bezirksstellen oder einem Beratungszentrum der AK-Wien abgegeben werden.
Bis zu € 1.000,– an Förderung ist möglich.
Die Abwicklung übernimmt die AK-NÖ,
Mehr Informationen unter www.noe.arbeiterkammer.at oder bei der Hotline: 05 7171 20555
Langjährige Forderung der FCG-ÖAAB-AK-Fraktion wird endlich umgesetzt. Mit 1. Jänner 2025 wird das km-Geld auf 50 Cent je km angehoben. Mit dieser Anhebung werden die Arbeitnehmer:innen welche auf ihr Fahrzeug angewiesen sind entsprechend entlastet. Ebenso werden die Tagesdiäten und das Nächtigungsgeld angehoben. Deine FCG-ÖAAB-AK-Fraktion wird dich auch weiterhin auf dem laufenden halten.
